Hinweisgebersystem

Die Gemeinsame Meldestelle der Ordensgemeinschaften in Deutschland fungiert als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Hinweisgebende Personen, die hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen, und die sich mit Hinweisen zu Verstößen im Sinne dieser Information an die interne Meldestelle gewandt haben, werden - im Rahmen des § 36 HinSchG - davor geschützt, dass ihre Enthüllungen zu Benachteiligungen führen. Sie müssen als Folge der Meldung keine ungerechtfertigten Maßnahmen und Behandlungen befürchten, auch wenn sich die Hinweise als unbegründet erweisen sollten.

Über nachfolgende Internetseite können Sie die Meldeplattform nutzen und finden dort auch weitere Informationen:

meldeplattform.orden.de

Mit der Entgegenahme der Meldungen ist nachfolgende Person betraut: 
Herr Jupp Joachimski 
Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D. 
Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn 

Für die Abgabe von Meldungen stehen Ihnen verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung: 

  • Per Online-Formular auf meldeplattform.orden.de/vertrauliche-meldung
  • Telefonisch: jeweils Dienstag von 14:00 - 17:00 unter 0173/ 8467227
  • Postalisch: Herrn Jupp Joachimski - persönlich - , Interne Meldestelle, c/o Generalsekretariat der Deutschen Ordensobernkonferenz, Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn
  • Per Videokonferenz: Termin nach Vereinbarung; vorab Anmeldung über das Sekretariat Recht der Deutschen Ordensobernkonferenz unter Tel.: 0228/68449-20.
  • Im persönlichen Gespräch mit Herrn Joachimski: Termin nach Vereinbarung; vorab Anmeldung über das Sekretariat Recht der Deutschen Ordensobernkonferenz unter Tel.: 0228/68449-20.

 

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